Der neue Betreiber ist die Stiftung „Kultur Palast“: Für das Kulturzentrum in Harburg soll es künftig einen Mix geben, aus neuen kulturellen Formaten und Altbewährtem aus Rieckhof-Zeiten.
Aus dem Rieckhof wurde der KULTURPALAST Harburg
Das Bezirksamt Harburg suchte ein neues Konzept für sein Bürgerhaus (ehemals Rieckhof, jetzt KULTURPALAST HARBURG). Gemeinnützige Träger waren aufgerufen, ihr Interesse zu bekunden, ein neues Konzept für das Bürgerhaus zu erarbeiten und das Haus mit dem Konzept anschließend zu betreiben.
Die Jury entschied sich für das Konzept der Stiftung „Kultur Palast“.
Die Auswahl erfolgte mit Hilfe eines Interessenbekundungsverfahrens (IBV). Die Umsetzung des neuen Konzeptes startet ab dem 1. Juli 2022. Hierfür sollen im Jahr 2022 ca. 237.698 Euro zur Verfügung stehen. Ab dem Jahr 2023 wird der Betrieb des Bürgerhauses voraussichtlich mit ca. 482.500,- Euro pro Kalenderjahr gefördert. Das Gebäude in der Rieckhoffstraße 12, 21073 Hamburg samt Einrichtung wird zudem vom Bezirksamt gestellt.
„„Leider wurde auch im Fragenkatalog für die Jury an keiner Stelle die relevante Frage gestellt, was Harburg hat bzw. NICHT hat. Geschweige denn, was Harburg künftig eigentlich bräuchte“, kritisiert Heiko Langanke von der DIE LINKE.-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg.
Der Prozess der Partizipation sollte ferner hergestellt sein durch einen Beirat, der durch Vertreter:innen von Schüler::innen, Studierenden und etwa Senior:innen bestückt war. Konterkariert und ad absurdum geführt wurde diese angebliche Partizipation dadurch, dass die stimmberechtigten Jurymitglieder (nur Fraktionsvertreter:innen und Verwaltung!) ihre Punktvergabe einzureichen hatten, bevor es zu einem Austausch mit eben den Beiratsvertreter:innen kommen konnte. „Das ganze Verfahren war, was den Punkt der Partizipation gesellschaftlicher Akteur:innen angeht, pure Demokratiesimulation“, so Langanke.
Zu Recht hatte in der Jurysitzung ein Studierendenvertreter angemerkt, dass seine Einschätzung ja wohl gänzlich irrelevant sei.“
Die Kulturszene Harburg nimmt schon jetzt großen Schaden | Heiko Langanke [ Artikel lesen ]
Im April 2021 war dem bisherigen Träger/Betreiber des Kulturzentrums „Rieckhof“ mitgeteilt worden, dass die Trägerschaft für das Haus in einem Interessenbekundungsverfahren neu ausgeschrieben würde.
Typisch Harburger Abgang
Darijana Hahn für die TAZ, 8.5.2021
„Nach 37 Jahren soll dem Betreiberverein des Rieckhofs die Trägerschaft für das Harburger Kulturzentrum entzogen werden – offenbar grundlos. Verein und Opposition sind empört.“
Der „Rieckhof“ wurde seit 1984 vom Verein Freizeitzentrum Harburg betrieben, der zuvor von 1978 bis 1984 das FZ Freizeitzentrum Nöldekestraße betreute. Die Schließung des FZ – als unabhängigem, selbstorganisierten freien Kulturort – blieb damals vielen als schmerzhafter Verlust von Subkultur im Hamburger Süden im Gedächtnis. Der als Ersatz errichtete „Rieckhof“ konnte diese Lücke nie füllen. Konsequent wurde jetzt auf harmlosen Mainstream gesetzt. Konsequent war dann auch die fast vollständige Abwanderung subkulturellen Potentials in Richtung Altona und Schanze, was wohl politisch auch so gewollt war. Der Aufbruch war vorbei.
Es ist zu hoffen, dass der zukünftige Betreiber des Bürgerhauses Harburg ein glücklicheres Händchen beim Verschmelzen der verschiedenen kulturellen ( insbesondere auch migrantischen ) Akteure hat. Der jetzt begonnene Neuanfang bietet zumindest die Chance die Location vom altbackenen, langweiligen Image zu befreien und ein interessanteres Programm zu entwickeln.
KULTURPALAST Harburg
Der neue Betreiber ist die „Stiftung Kultur Palast“: Die Location KULTURPALAST BILLSTEDT ist unter anderem mit seiner HipHop-Academy international erfolgreich. Für das Kulturzentrum in Harburg soll es künftig einen Mix geben, aus neuen kulturellen Formaten und Altbewährtem aus Rieckhof-Zeiten.
Damit gibt es in Hamburg zwei Kulturpalast-Standorte:
- KULTURPALAST HARBURG
- KULTURPALAST BILLSTEDT
Machbarkeitsstudie zur Modernisierung des Harburger Bürgerhauses
Die Präsentation der Machbarkeitsstudie wurde im Auftrag des Bezirksamtes Harburg und in Zusammenarbeit mit der Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) im Frühjahr 2021 erstellt und am 27.05.2021 der Öffentlichkeit und der Politik in der gemeinsamen Sitzung des Kulturausschusses und des Regionalausschusses Harburg der Bezirksversammlung Harburg vorgestellt. Es handelt sich bei einer Machbarkeitsstudie um den allerersten Schritt der Auslotung unterschiedlicher Möglichkeiten. Die Machbarkeitsstudie hatte den Auftrag, alle möglichen Sanierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten abzubilden, ohne auf konkrete Budgets oder Absichten Rücksicht zu nehmen.
*** Das Veranstaltungsprogramm ***
Ab März 2024 steht die nächste Renovierungsrunde an.
Das Gebäude des KULTURPALAST Harburg erfährt eine komplette Innensanierung, die bis voraussichtlich Ende 2025 andauern wird.
Das Haus ist in dieser Zeit geschlossen, Veranstaltungen sollen ausgelagert werden. Demnächst mehr.
KULTURPALAST HARBURG
Das Bürgerhaus / KULTURPALAST HARBURG ist ein Kulturzentrum in der Rieckhoffstraße, Hamburg-Harburg. Es verfügt über einen Veranstaltungssaal für bis zu 1000 Personen und befindet sich damit auf einer Höhe mit der Hamburger Markthalle. Die Location erinnert an einen universitären Hörsaal. Gute Sicht von allen Sitzplätzen. Es werden Veranstaltungen verschiedener Art angeboten, darunter Konzerte, Theater, Comedy, Kabarett, Partys und Flohmärkte. Seit dem 11. Juni 2021 steht das Gebäude unter Denkmalschutz.
Bürgerhäuser
sind Einrichtungen, die im Auftrag des Bezirksamtes einen besonderen Begegnungsort schaffen, der allen Menschen und Personengruppen offen steht, die kulturell, sozial und/oder stadtteilentwicklungspolitisch aktiv sind oder dies sein möchten.
Bürgerhäuser entwickeln eigene Angebote und unterstützen Stadtteilentwicklungsprozesse. Sie bieten Vereinen und Initiativen die Möglichkeit, Räume zu nutzen und Kurse oder Veranstaltungen etc. durchzuführen. Außerdem fördern sie aktiv das generationenübergreifende Miteinander sowie den interkulturellen Austausch. Dabei sollen sie insbesondere dazu beitragen, dass die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen und Personengruppen aktiv gefördert wird. Zudem sollen sich Bürgerhäuser aktiv daran beteiligen, dass soziale, ethnische und geschlechtsspezifische, religiöse sowie weltanschauliche Benachteiligungen und solche aufgrund von Behinderungen, des Alters oder der sexuellen Identität abgebaut werden. Die Wünsche und Anregungen der Bevölkerung werden im Wege einer regelmäßigen und aktiven Beteiligung und Mitgestaltung aufgegriffen.